Wer eine pflegebedürftige Person persönlich und unentgeltlich bei sich zuhause oder in der Wohnung des Bedürftigen pflegt, kann ohne Einzelnachweis einen Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 € geltend machen.

Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
– Pflegegrad 2: 600 €
– Pflegegrad 3: 1.100 €
– Pflegegrad 4 oder 5 bzw. Hilflosigkeit: 1.800 €
Die tatsächliche Höhe der entstandenen Pflegeaufwendungen spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Steuererklärung solltest du insbesondere folgende Nachweise bereithalten:
✔️ Bescheid über den Pflegegrad
✔️ Bei Hilflosigkeit: Nachweis über das Merkzeichen „H“ bzw. entsprechender Bescheid
✔️ Identifikationsnummer der gepflegten Person

Wichtig beim Pflegegeld:
Wird Pflegegeld an die Pflegeperson weitergeleitet, kann dies den Pflegepauschbetrag grundsätzlich ausschließen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn das Pflegegeld treuhänderisch verwaltet und ausschließlich für Aufwendungen der pflegebedürftigen Person verwendet wird. Dafür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Übrigens: Der Pflegepauschbetrag ist nicht ausschließlich auf Familienangehörige beschränkt. Eine enge persönliche Beziehung zur gepflegten Person kann ausreichen – beispielsweise auch bei langjähriger Nachbarschaftshilfe.