Plant ihr in eurem Unternehmen größere Anschaffungen? Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) könnt ihr bis zu 50% der voraussichtlichen Kosten schon vorab steuermindernd absetzen!

Aber Vorsicht: Das Steuerprivileg gilt nur bis zu einer Gewinngrenze von 200.000 €. Und genau hier hat der X. Senat des Bundesfinanzhof (BFH) jetzt ein knallhartes Urteil gefällt!

Bilanzgewinn vs. Steuerlicher Gewinn?
Bisher war umstritten, welcher Gewinn zählt: Der bilanzielle Gewinn (vorteilhaft, da z.B. durch die Gewerbesteuerrückstellung gemindert? Oder der steuerliche Gewinn (nach außerbilanziellen Korrekturen, bei denen die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet wird)?

Der BFH hat ganz aktuell entschieden: Maßgebend ist der steuerliche Gewinn! Für viele mittelständische Betriebe wird der IAB damit leider weiter eingeschränkt.

Ein kleiner Funke Hoffnung bleibt…
Die exakt gleiche Frage liegt noch dem III. Senat des BFH vor. Entscheidet dieser anders, muss der „Große Senat“ als Schiedsrichter ran. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!

Unser KFR-Tipp:
Gerade bei solchen Detailfragen ist eine vorausschauende Steuerplanung das A und O. Wir prüfen eure Gewinngrenzen punktgenau, damit ihr keine Steuervorteile liegen lasst!