Mit Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 erfolgt die Absenkung des Pauschalsteuersatzes von 9% auf 8,4%. Für Land- und Forstwirte, die die Durchschnittsatzbesteuerung anwenden, müssen für ihre Leistungen ab dem 06.12.2024 8,4% Umsatzsteuer ausweisen.

Der neue Steuersatz gilt nur für wenige Wochen, nämlich für den Zeitraum 06.12.2024 bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 wird der Pauschalsteuersatz ein weiteres Mal abgesenkt und zwar auf 7,8%

Zur Abmilderung des bürokratischen Mehraufwands darf auf eine zeitnahe Nichtbeanstandungsregelung durch die Finanzverwaltung gehofft werden.

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