Du kennst das: Du kommst tiefenentspannt vom Businesstrip zurück, willst nur kurz die Hotelrechnung einreichen – und plötzlich stehst du vor einer mathematischen Masterarbeit. Willkommen im Steuer-Dschungel!
Die große Frage: 7% oder 19% Umsatzsteuer?
Das Finanzamt unterscheidet hier nämlich streng zwischen „Überleben“ und „Luxus“:
– Du schläfst im Bett? Unbedingt notwendig, also 7%!
– Du guckst Pay-TV oder nutzt das Hotel-WLAN? Absoluter Luxus, direkt 19%!
Der absolute Endgegner seit dem 01.01.: Das Frühstück!
Früher war alles einfacher. Heute gilt: Krümel-Trennung auf Endlevel! Das Hotel muss dein Frühstück jetzt aufsplitten.
– Das Croissant läuft mit 7% (Speise).
– Der Kaffee dazu mit 19% (Getränk).
Wer hätte gedacht, dass ein Espresso steuerrechtlich so viel komplizierter ist als ein ganzes Hotelzimmer? (Und der EuGH hat diesen Wahnsinn erst vor ein paar Wochen im März offiziell abgenickt. Danke für nichts!
Kleiner Trost: Wenn du den Trip komplett verpennst und stornieren musst, fällt darauf keine Umsatzsteuer an. Schadensersatz ist steuerfrei – immerhin etwas!
Du hast besseres zu tun, als Kaffee und Brötchen steuerlich zu scheiden? Verständlich. Bevor du die Nerven verlierst und deine Belege frustriert aus dem Fenster wirfst: Gib den Papierkram einfach uns!
Wir von der KFR-Steuerberatung lieben diesen Steuer-Wahnsinn (ja, wirklich!) und holen für dein Business jeden Cent Vorsteuer zurück – ganz ohne Kaffee-Koma.

