Für wen gilt die Meldepflicht?

Grundsätzlich müssen alle Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt anmelden. Auch gemietete oder geleaste Kassensysteme müssen ebenfalls gemeldet werden.

Wann muss die Meldung erfolgen?

Die Meldung des Bestands Ihrer Registrierkassen zum Stichtag 30. Juni 2025 muss spätestens bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden. Sobald Sie Ihre Kassen erstmals gemeldet haben, sind Sie verpflichtet, Änderungen wie Neuanschaffungen oder die Außerbetriebnahme innerhalb eines Monats zu melden. Bei jeder Meldung müssen Sie außerdem alle Kassen angeben, die Sie im Bestand haben.

Welche Informationen müssen Unternehmer bei elektronischen Registrierkassen übermitteln?

✔ Name des Steuerpflichtigen

✔ Steuernummer des Steuerpflichtigen

✔ Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)

✔ Seriennummer der Registrierkasse

✔ Datum der Anschaffung und Inbetriebnahme

✔ Datum der Außerbetriebnahme (falls zutreffend)

An wen muss die Meldung erfolgen?

Die Daten müssen an das zuständige Finanzamt gesendet werden. Das erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, entweder über das Portal »Mein Elster« oder mit spezieller Software, die die ERiC-Schnittstelle nutzt. Alternativ kann eine XML-Datei hochgeladen werden.