Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) erinnert daran, dass das Förderprogramm für den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern noch bis zum 30. Juni 2027 läuft.
Wer kann profitieren?
Unternehmen, Körperschaften und öffentliche Einrichtungen wie Hochschulen können die Förderung in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden 25% der förderfähigen Kosten übernommen, maximal jedoch 3.500 Euro pro Rad.
Hintergrund:
Seit 2021 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Anschaffung gewerblich genutzter E-Lastenräder und Anhänger. Das Programm ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und wird vom BAFA umgesetzt.
Weitere Infos:
Details zur Antragstellung und Hinweise zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des BAFA BAFA – E-Lastenfahrräder