Buchführung und Gewinnermittlung
Wir kümmern uns um Ihre laufende Buchführung und die Gewinnermittlung zum Jahresende.
Dies gilt sowohl für Ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, Gewerbebetrieb, Ihre Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG als auch für Ihre Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG.
Wir erstellen für Sie Ihre Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung sowie den Jahresabschluss und übermitteln alle notwendigen Daten elektronisch an das Finanzamt auf Wunsch auch an Ihre Bank und an das Unternehmensregister. Im gemeinsamen Jahresabschlussgespräch sprechen wir mit Ihnen.
Auf Wunsch erstellen wir für Sie auch konsolidierte Auswertungen über mehrere Betriebe. So überblicken Sie jederzeit Ihre Unternehmungen.
Ihre Unterlagen können Sie uns dabei auch digital übergeben.
Selbstbuchen mit Addison und Hannibal
Ihnen ist es wichtig, dass Sie schnell einen Überblick über Ihre Zahlen haben?
Mit unseren einfachen und übersichtlichen Buchführungsprogrammen Addison und Hannibal können Sie die Buchführung selbst erledigen.
Der Ablauf ist folgender: Sie machen die laufende Buchführung. Unsere Mitarbeiter/innen kümmern sich dann um die notwendigen Abschlussbuchungen und die Erstellung der Gewinnermittlung.
Sprechen Sie uns an!
Rechtsbehelfe und Prozessführung bei Finanzgerichten
Nicht selten vertritt die Finanzverwaltung zu steuerlichen Fragestellungen eine andere Auffassung. Wir prüfen Ihren Fall und begleiten Sie, wenn nötig, durch alle Instanzen. Dabei greift Ihre Kanzlei vor Ort auf unser Expertenwissen zurück. Dieses ist in der Hauptgeschäftsstelle, genauer in der Steuerabteilung, gebündelt.
Dabei bieten wir Ihnen:
- Besprechungen mit Finanzämtern
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Prüfung von Steuerbescheiden, Einsprüche gegen Steuerbescheide
Steuerliche Beurteilung von Verträgen
Damit Formulierungen für Sie keine negativen Auswirkungen haben, prüfen wir für Sie:
- Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus einem Vertrag?
- Welche Steuerzahlungen bei der Einkommen-, Umsatz-, Schenkung- oder Grunderwerbsteuer können sich ergeben?
- Sind die Formulierungen fremdüblich, sodass sie auch vom Finanzamt anerkannt werden?
- Welche Alternativen gibt es zum angedachten Weg?
Lassen Sie uns Ihre Verträge aus steuerlicher Sicht beurteilen, damit Sie mit gutem Gewissen unterschreiben können.
Unternehmensnachfolge
Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Betriebs- und Hofübergabe vorzubereiten und die Betriebsführung in neue Hände zu übertragen.
Hier geht es uns darum, für die Übergeber, die neue im Betrieb aktive Generation und die weichenden Erben eine passende Lösung zu entwickeln.
Wir betrachten mit Ihnen folgende Punkte:
- Familiäre Situation
Eine gelungene Übergabe berücksichtigt die familiären Verhältnisse. Eine gute Ausgangsposition für den/die Nachfolger/in und finanzielle Sicherheit des Abgebenden (und dessen Familie) sind das Ziel. - Zeitpunkt
Die Nachfolge muss rechtzeitig angegangen werden. Mit ausreichend Zeit und der richtigen Strategie können Sie Freibeträge optimal nutzen! - Bewertung und Aufteilung
Häufig besteht bei mehreren Kindern der Wunsch, dass alle etwas bekommen sollen.
Wir klären in diesem Zusammenhang Folgendes mit Ihnen: - Welches Vermögen ist vorhanden und wie ist es zu bewerten.
- Wie unterscheiden sich Betriebs- und Privatvermögen aus Steuersicht?
- Welche Voraussetzungen sind einzuhalten, damit keine Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer anfällt?
- Welche Altenteilsvereinbarungen sind zu treffen?
Verlieren Sie kein Geld durch einen zu späten Start oder die falsche Vorgehensweise.
Gehen Sie die nötigen Schritte und nutzen Sie unser praxisbewährtes Wissen für Ihre Unternehmensnachfolge.
Wahl der Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform ist abhängig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten, beeinflusst Ihre Haftung und bringt jeweils Vor- und Nachteile mit sich.
Wir unterstützen Sie bei dieser Entscheidung indem wir mit Ihnen:
- die Wahl der Rechtsform für alle Unternehmensteile
- Auswirkungen auf die Einkommen- / Körperschaftsteuer sowie die Umsatz- und Grunderwerbsteuer überprüfen
- Haftungsfragen erläutern
- Gedanken zur Umwandlung / Betriebsteilung oder Einbringung in Kooperationen einbeziehen
- gegebenenfalls Nachfolgegestaltung berücksichtigen
Branche Landwirtschaft
Das Steuerrecht hält für Landwirte viele Besonderheiten bereit. Viele Fragen in der laufenden Beratung beziehen sich auf Themenbereiche wie:
- Abgrenzungsschwierigkeiten
zwischen Landwirtschaft und gewerblichen Tätigkeiten – insbesondere bei intensiver Viehhaltung oder Aufnahme von neuen Betriebszweigen - Wahl der Gewinnermittlungsart
- Steuerliche Wahlrechte
bei der Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstücken, Tierbeständen, Feldinventar etc. - Umsatzbesteuerung
bei pauschalierenden und optieren landwirtschaftlichen Betrieben - Steuerrechtliche Besonderheiten
bei der Vereinbarung von Verträgen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich des landwirtschaftlichen Steuerrechts.
Wir beraten Sie bei diesen Fragen kompetent und zuverlässig. Sie können sich so auf Ihre eigentliche Arbeit und die Betriebsentwicklung konzentrieren.